TVA – Hygienekonzept
Allgemeine Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen gelten generell für alle Sportarten und Nutzer der Alsenzhalle und sind für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes leider unumgänglich.
Im Bereich der Flure und Toiletten sowie im Wartebereich der Halle besteht Maskenpflicht und es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
Nur für die reine sportliche Betätigung wird auf einen Mund-Nasenschutz verzichtet.
Im Sporteingang ist eine Einbahnstraßenregelung installiert.
Am Desinfektionsmittelspender gleich am Halleneingang sind die Hände zu desinfizieren.
Alle Aktiven tragen sich mit: Name, Datum und Uhrzeit in die Anwesenheitsdokumentation ein, die zur evtl. Verfolgung von Infektionsketten vorgeschrieben ist. Vollständig beschriebene Listen werfen die Übungsleiter bitte in den Briefkasten im Sporteingang. Die Listen werden vom TVA für die Dauer von 4 Wochen unter Verschluss aufbewahrt und danach fachgerecht vernichtet.
Die Umkleidekabinen und die Duschräume können aktuell nicht genutzt werden. Bitte kommen sie erst kurz vor Beginn bereits mit Sportkleidung und wechseln sie in der Halle nur ihre Schuhe. So können unnötige Kontakte im Wartebereich vermieden werden.
Der Regieraum darf nur von Übungsleitern/Trainern betreten werden.
Um die Abstandsregeln beim Wechsel unserer Übungsstunden besser einzuhalten müssen die Hallennutzungszeiten teilweise leicht angepasst werden, so dass Teilnehmer der vorangehenden Stunde nicht auf Teilnehmer der Folgestunde treffen. Achten sie zu Beginn und Ende der Übungseinheiten beim Betreten und Verlassen der Halle auf die nötigen Abstände.
Zur besseren Durchlüftung sollten die Kippfenster ständig geöffnet werden ( nur wenn die Witterung dies zulässt ) und in den Wechselpausen zwischen den Übungseinheiten auch die Außentüren zum Luftaustausch kurz geöffnet werden. Dabei bitte auf das Schließen nach der letzten Einheit am Abend achten.
Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden.
Fahrräder, Kinderwagen, Roller oder ähnlich Fahrzeuge lassen sie bitte Zuhause. Im Sporteingang ist durch die Einbahnstraßenregelung dazu keinerlei Fläche vorhanden. Außerdem ist das Abstellen von Fahrzeugen im Fluchtweg durch unsere Hausordnung untersagt.
Personen mit Anzeichen von akuten Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit, dürfen die Halle nicht betreten. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
Generell erfolgt die Teilnahme an unseren Angeboten, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, auf eigene Gefahr.
Besondere Maßnahmen für Gymnastik / Aerobic / Fitnesstraining usw.
Für unsere Angebote Gymnastik Classic, Wirbelsäulengymnastik, Aerobic, Fitness, Circle-Fit, Basic-Fit usw. gelten besondere Maßnahmen für die Benutzung von Sportgeräten und Matten.
Auf den Einsatz von Sportgeräten und Handgeräten sollte, wenn möglich verzichtet werden. Werden Sport- und Handgeräte oder Bälle benutzt, so sind diese nach Ende der Übungsstunde zu desinfizieren.
Der Einsatz von Matten sollte nur im unbedingt erforderlichen Umfang erfolgen.
Gymnastikmatten können nur mit einer Abdeckung und eigenem Handtuch benutzt werden und müssen anschließend desinfiziert werden. Die Teilnehmer sollten wenn möglich eine eigene Matte mitbringen.
Die Anzahl der Teilnehmer einer Übungseinheit in der Halle ist zur Gewährleistung der Mindestabstände limitiert. In der gesamten Halle dürfen inclusive Übungsleiter maximal 40 Personen trainieren.
Im großen Hallenteil sind max. 25 Personen gleichzeitig erlaubt; im kleinen Hallenteil maximal 15 Personen.
Besondere Maßnahmen im Kinderturnen
Aktuell können wir Kinderturnen in angepasster Form und mit Begrenzung der Teilnehmerzahlen anbieten.
Da der Einsatz und die Desinfektion von Großgeräten nicht möglich sind, werden die Schwerpunkte der Turnstunden darauf abgestimmt. Generell ist auch eine Hilfestellung durch die Übungsleiter aus Sicherheitsgründen momentan nicht möglich.
Die Maximalzahl der Kinder, die an einer Übungseinheit teilnehmen können ist auf maximal 5 Kinder pro anwesenden Übungsleiter bzw. Helfer begrenzt.
Angebote die sehr stark besucht werden, müssen evtl. in Gruppen aufgeteilt und im 14 tägigen Wechsel stattfinden. Daher ist eine vorherige Anmeldung bei der Übungsleiterin erforderlich.
Für die Kinder gilt die Maskenpflicht im Eingangsbereich, auf den Toiletten und im Wartebereich der Turnhalle, wenn die Kinder nicht aktiv sind.
Die Umkleidekabinen sind zurzeit noch gesperrt. Deshalb werden in der Halle Bereiche ausgewiesen, wo die Kinder ihre Taschen und Schuhe unter Einhaltung der Abstandsregeln ablegen können und wo sie sich dann in den Pausen aufhalten.
Die Eltern bringen ihre Kinder nur bis zur Eingangstür der Turnhalle und betreten die Halle selbst bitte nicht. Dabei ist darauf zu achten, dass im Eingangsbereich vor der Halle die Abstandsregeln eingehalten werden. Die Anwesenheitsdokumentation erfolgt durch die Übungsleiter/in. Für die Teilnahme an Angeboten aus dem Bereich Kinderturnen benötigen wir eine zusätzliche Anmeldung und Erklärung zu Covid-19. Diese kann auf unserer Covid-19 Downloadseite heruntergeladen werden.
Besondere Maßnahmen im Eltern – und Kind – Turnen
Aktuell ist Eltern- und Kind-Turnen leider nur in abgewandelter Form möglich.
Da der Einsatz und die Desinfektion von Großgeräten nicht möglich ist können wir momentan die beliebten Bewegungslandschaften nicht anbieten. Die Schwerpunkte dieser Turnstunden werden darauf abgestimmt.
Für die Eltern- und Kind-Stunden gelten für die Erwachsenen Begleitpersonen die allgemeinen Hygienemaßnahmen. Für die Kleinkinder macht eine Maskenpflicht keinen Sinn.
Pro Elternteil kann nur ein Kind teilnehmen. In Ausnahmefällen mehrere, wenn die Aufsichtspflicht gewährleistet ist. Die Eltern haben auch dafür zu sorgen, dass die Kinder nicht frei in der Halle herumtoben können.
Die Anwesenheitsdokumentation erfolgt durch die Übungsleiter/in. Für die Teilnahme an Angeboten aus dem Bereich ElKi benötigen wir eine zusätzliche Anmeldung und Erklärung zu Covid-19. Diese kann auf unserer Covid-19 Downloadseite heruntergeladen werden.
Besondere Maßnahmen im Geräteturnen
Aktuell können wir ein Turnen an Großgeräten nicht anbieten, da eine sinnvolle Desinfektion vor, während und nach der Übungsstunde nicht möglich ist.
Auch die aus Sicherheitsgründen unumgängliche Hilfestellung ist aktuell nicht möglich.
Wir bieten daher als Ersatz Übungsstunden mit angepasstem Inhalt in Richtung Fitness – , Kraft- und Ausdauertraining an.
Sofern die Kinder noch von ihren Eltern gebracht werden, begleiten sie ihre Kinder nur bis zur Eingangstür der Turnhalle und betreten die Halle selbst bitte nicht. Dabei ist darauf zu achten, dass im Eingangsbereich vor der Halle die Abstandsregeln eingehalten werden. Ansonsten gelten die Hygienemaßnahmen wie in allen anderen Bereichen.
Die Anwesenheitsdokumentation erfolgt durch die Übungsleiter/in. Für die Teilnahme an Angeboten aus dem Bereich Kinderturnen benötigen wir eine zusätzliche Anmeldung und Erklärung zu Covid-19. Diese kann auf unserer Covid-19 Downloadseite heruntergeladen werden.
Besondere Maßnahmen im Kindertanzen
Das Kindertanzen kann weitgehend ohne Beeinträchtigungen stattfinden. Für die Kinder gelten die gleichen Regelungen wie beim Kinderturnen.
Bei den Tanzübungen wird auf genügend Abstand geachtet und es werden jegliche Körperkontakte vermieden.
Auch hier erfolgt die Dokumentation durch die Übungsleiterin und für die Kinder ist eine spezielle Covid-19 Anmeldung erforderlich.
Besondere Maßnahmen Tischtennis
Der Auf- und Abbau der Platten sollte von einer Person vorgenommen werden. Dabei sind Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Die Gesamtzahl der gleichzeitig möglichen Aktiven ergibt sich aus der doppelten Anzahl der aufgestellten Platten in ausreichend großen Boxen. Sollten gleichzeitig mehr Aktive in der Halle sein, so ist im Wartebereich auf Maskenpflicht und Abstandsregeln zu achten. Dies gilt auch für Zuschauer.
Doppelspiele dürfen nicht stattfinden. Jeder Spieler hat seinen eigenen Ball, den der Gegenspieler nicht mit der Hand berühren darf.
Als ergänzende Dokumentation sind Listen über die Spiel- und Trainingspaarungen mit Namen und Datum zu führen.
Weitergehende Regelungen für Heimspiele des TVA sind in den „TVA-Regeln für Heimspiele“ festgelegt. Diese können von der Downloadseite heruntergeladen werden.
Besondere Maßnahmen im Badminton
Aktuell findet noch kein Badminton Training statt.
Besondere Maßnahmen an der IGS Außensportanlage
Die Maßnahmen zur Nutzung der Außensportanlage der IGS für unseren Lauftreff und dem Sportabzeichen-Treff werden von der IGS als Hausherr vorgegeben.
Ansprechpartner des TVA ist Steffen Schneider. Zur Erfassung der Kontaktdaten bei Vereinsmitgliedern reicht die Dokumentation von Name, Datum und Uhrzeit. Alle weiteren für eine Nachverfolgung notwendigen Daten können wir aus unserer Mitgliederdatenbank generieren. Für Nichtmitglieder ( beim Sportabzeichen-Treff möglich ) sind jedoch alle Kontaktdaten zu erfassen.
Den IGS-Hygieneplan können sie von unserer Covid-19 Downloadseite herunterladen.
Besondere Maßnahmen für Kegelbahn Abonnenten
Unter besonderen Auflagen ist die Nutzung der vereinseigenen Kegelbahn für unsere Abonnenten wieder möglich.
Generell gilt das Tragen eines Mund-Nasenschutzes auf allen Wegen zur Kegelbahn, zu den Toiletten oder zur Gaststätte.
Beim Betreten und Verlassen der Kegelbahn müssen die Hände desinfiziert werden.
Personen die am Kegler-Tisch sitzen benötigen keine Maske.
Die Anzahl der Keglerinnen/Kegler ist pro Termin auf maximal 10 Personen und lediglich eine Gruppe beschränkt.
Nach einer Stunde soll die Kegelbahn gründlich durchgelüftet werden.
Nach Beendigung des Kegelns müssen die Tische, die benutzten Scheiben und sonstige Gerätschaften durch die Kegelbahnabonnenten desinfiziert werden.
Menschen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung dürfen die Kegelbahn nicht betreten.
Von allen Teilnehmern ist jeweils eine Liste mit Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer auszufüllen, welche im Anschluss an das Kegeln im TVA-Briefkasten am Gaststätteneingang eingeworfen wird. Der TVA verwahrt diese Daten für die vorgeschriebene Dauer von 4 Wochen unter Verschluss auf und vernichtet sie danach ordnungsgemäß.
Die Einzel-Vermietung der Kegelbahn für sonstige private Feiern, insbesondere Kindergeburtstage, ist momentan nicht möglich.