Nach den Sommerferien starten wir mit einem neuen Hallenterminplan in das 2. Halbjahr.
Der Sportbetrieb findet unter Einhaltung der aktuell geltenden Bestimmungen der Corona Bekämpfungsverordnung des Landes statt.
Neben der 3 G Regel gelten für den Sportbetrieb in der Halle neben der Dokumentationspflicht auch noch weitere Einschränkungen z.B. bei den maximalen Teilnehmerzahlen.
Im TVA – Hygeniekonzept sind alle spezifischen Maßnahmen dokumentiert.